Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – emmi-fly GmbH

Die Reinigung der Fahrzeuge bei Emmi-Fly GmbH erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. GELTUNGSBEREICH

Die Reinigung der Fahrzeuge bei der emmi-fly GmbH erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden AGB.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.

2. REINIGUNGSQUALITÄT

Die emmi-fly GmbH gewährleistet eine dem Stand der Waschtechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Fahrzeugreinigung.
Ansprüche wegen unzureichender Reinigung sind unverzüglich nach dem Waschvorgang und vor Verlassen des Geländes geltend zu machen.

3. HINWEISE, ANWEISUNGEN UND KUNDENPFLICHTEN

Die Benutzungs-, Einfahrts- und Bedienhinweise sowie die Anweisungen des Personals sind zwingend zu beachten.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Einfahrt auf seine Waschstraßentauglichkeit zu überprüfen, insbesondere:

  • Fenster, Türen, Schiebedächer und Cabrioverdecke zu schließen

  • lose oder nachgerüstete Anbauteile zu entfernen oder ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere hervorstehende Fahrzeugteile wie Kühlerfiguren, Markenembleme (z. B. Mercedes-Benz-Stern), Antennen, Spoiler oder Zierleisten

  • auf Vorschäden oder besondere Fahrzeugmerkmale hinzuweisen

Verletzt der Kunde diese Pflichten, kann dies zum Ausschluss oder zur Minderung etwaiger Ansprüche führen.

4. FAHRZEUGE MIT VORSCHÄDEN / AUSSCHLUSSGRÜNDE

Das Personal ist berechtigt, Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen, wenn aufgrund von Vorschäden, Umbauten oder erkennbaren Mängeln eine Beschädigung zu erwarten ist.
Der Kunde trägt die Verantwortung für Vorschäden sowie für nicht ordnungsgemäß befestigte oder nachgerüstete Fahrzeugteile.

5. HAFTUNG DES BETREIBERS

Die emmi-fly GmbH haftet für Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden beruhen.

Die Haftung ist beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Folgeschäden (z. B. Elektronik-, Sensor-, Nutzungsausfall- oder Wertminderungsschäden) haftet die emmi-fly GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. BEWEISLAST

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf einem technischen Defekt der Anlage oder auf einem schuldhaften Verhalten der emmi-fly GmbH oder deren Mitarbeitenden beruht.

7. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung insbesondere für Schäden an:

  • nicht serienmäßigen oder nachgerüsteten Anbauteilen

  • nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen

  • verchromten, hochglänzenden, eloxierten, folierten oder nachlackierten Oberflächen

  • Fahrzeugen mit Vorschäden, Materialermüdung oder altersbedingtem Verschleiß

  • Fahrzeugen mit Undichtigkeiten (z. B. Fenster, Türen, Cabrioverdecke)

  • hervorstehenden Fahrzeugteilen wie Kühlerfiguren, Markenemblemen, Antennen, Spoilern, Zierleisten oder ähnlichen Bauteilen, insbesondere frei stehenden oder beweglichen Kühlerfiguren (z. B. Mercedes-Benz-Stern)

Chrom- und Hochglanzoberflächen sowie hervorstehende Anbauteile gelten als besonders empfindlich und können bereits auf geringfügige Berührungen reagieren.

8. FAHRZEUGE, DIE GRUNDSÄTZLICH VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND

Bei folgenden Fahrzeugmerkmalen erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der emmi-fly GmbH vorliegt:

  • nachgerüstete (nicht werkseitige) Anbauteile

  • Spurverbreiterungen

  • überstehendes Felgenhorn

  • Reifenbreite über 375 mm

  • Reifen-/Felgenhöhe unter 60 mm

  • Oldtimer (älter als 20 Jahre)

  • extreme Tiefer- oder Höherlegung

  • Offroad-Umbauten

  • Schäden durch Fahrzeugsensoren oder Assistenzsysteme

9. SCHADENSMELDUNG

Schäden sind unmittelbar nach dem Waschvorgang und vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal zu melden.
Wird das Fahrzeug nach Verlassen des Geländes weiterbewegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.

10. VIDEOÜBERWACHUNG

Teile des Betriebsgeländes und der Anlage sind videoüberwacht.
Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit und der Klärung von Schadensfällen.

11. HÖHERE GEWALT

Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Stromausfall, Fremdkörper, Vandalismus) haftet die emmi-fly GmbH nicht.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.