AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Reinigung der Fahrzeuge bei Emmi Carwash GmbH erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. REINIGUNGSQUALITÄT
Emmi Carwash gewährleistet eine dem Stand der Waschtechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung sind unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
2. HINWEISE UND ANWEISUNGEN
Die Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Personals sind unbedingt zu beachten.
3. FAHRZEUGE MIT VORSCHÄDEN / AUSSCHLUSSGRÜNDE
Das Personal von Emmi Carwash ist berechtigt, Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen, bei denen aus augenscheinlichen Gründen eine Beschädigung durch den Waschvorgang zu befürchten ist. FahrzeugführerInnen sind verpflichtet, das Personal vor Einfahrt auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung am eigenen Fahrzeug, an nachfolgenden Fahrzeugen oder an der Anlage führen könnten – insbesondere bei Vorschäden.
4. HAFTUNG DES BETREIBERS
Emmi Carwash haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das seiner Mitarbeitenden verursacht wurden und bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbar gewesen wären. Bei einem Schadensfall durch den Waschvorgang wird nur der unmittelbare Schaden ersetzt. Für Folgeschäden haftet Emmi Carwash nur bei grobem Verschulden. Offensichtliche Schäden sind vor Verlassen des Betriebsgeländes zu melden.
5. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE BEI NICHT SERIENMÄSSIGEN ANBAUTEILEN
Keine Haftung besteht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung gehören (z. B. Spoiler, Antennen, Spiegel, Zierleisten), verursacht werden – es sei denn, Emmi Carwash oder dem Personal kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.
6. NICHTBEACHTUNG VON HINWEISEN
Die Haftung entfällt auch bei Schäden infolge der Nichtbeachtung deutlich gekennzeichneter Einfahrts- oder Nutzungshinweise, es sei denn, Emmi Carwash trifft grobes Verschulden.
7. FAHRZEUGE, DIE GRUNDSÄTZLICH VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:
Fahrzeuge mit nachgerüsteten (nicht werkseitigen) Fahrzeugteilen
Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse
Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
Reifen mit Breite über 375 mm
Reifen oder Felgen mit Höhe unter 60 mm
Oldtimer (älter als 20 Jahre)
Schäden an eloxierten Teilen
Schäden, die durch Fahrzeugsensoren verursacht werden
8. MELDUNG VON SCHÄDEN
Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn sie dem Personal noch vor Verlassen des Grundstücks gemeldet werden.
9.SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.