AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Reinigung der Fahrzeuge bei Emmi Carwash GmbH erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. REINIGUNGSQUALITÄT

Emmi Carwash gewährleistet eine dem Stand der Waschtechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung sind unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

2. HINWEISE UND ANWEISUNGEN

Die Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Personals sind unbedingt zu beachten.

3. FAHRZEUGE MIT VORSCHÄDEN / AUSSCHLUSSGRÜNDE

Das Personal von Emmi Carwash ist berechtigt, Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen, bei denen aus augenscheinlichen Gründen eine Beschädigung durch den Waschvorgang zu befürchten ist. FahrzeugführerInnen sind verpflichtet, das Personal vor Einfahrt auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung am eigenen Fahrzeug, an nachfolgenden Fahrzeugen oder an der Anlage führen könnten – insbesondere bei Vorschäden.

4. HAFTUNG DES BETREIBERS

Emmi Carwash haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das seiner Mitarbeitenden verursacht wurden und bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbar gewesen wären. Bei einem Schadensfall durch den Waschvorgang wird nur der unmittelbare Schaden ersetzt. Für Folgeschäden haftet Emmi Carwash nur bei grobem Verschulden. Offensichtliche Schäden sind vor Verlassen des Betriebsgeländes zu melden.

5. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE BEI NICHT SERIENMÄSSIGEN ANBAUTEILEN

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung gehören (z. B. Spoiler, Antennen, Spiegel, Zierleisten), verursacht werden – es sei denn, Emmi Carwash oder dem Personal kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

6. NICHTBEACHTUNG VON HINWEISEN

Die Haftung entfällt auch bei Schäden infolge der Nichtbeachtung deutlich gekennzeichneter Einfahrts- oder Nutzungshinweise, es sei denn, Emmi Carwash trifft grobes Verschulden.

7. FAHRZEUGE, DIE GRUNDSÄTZLICH VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Fahrzeuge mit nachgerüsteten (nicht werkseitigen) Fahrzeugteilen

  • Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse

  • Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)

  • Reifen mit Breite über 375 mm

  • Reifen oder Felgen mit Höhe unter 60 mm

  • Oldtimer (älter als 20 Jahre)

  • Schäden an eloxierten Teilen

  • Schäden, die durch Fahrzeugsensoren verursacht werden

8. MELDUNG VON SCHÄDEN

Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn sie dem Personal noch vor Verlassen des Grundstücks gemeldet werden.

9.SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.